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Veranstalter und Organisator der Ausfahrten und Freizeiten ist der Skiclub Hockenheim e.V.


Anmeldung
Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt durch schriftliche Anmeldung des Reisenden unter Verwendung des vom Skiclub zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars. Der Anmeldende ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Die schriftliche Anmeldung ist direkt an den Freizeitleiter zu übermitteln. Mündliche Anmeldungen gelten als nicht verbindlich. Die endgültige Reservierung erfolgt nach Eingang der Anzahlung.

Bezahlung
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist aus der Freizeit-Ausschreibung zu entnehmen. Der Restbetrag ist vor Reisebeginn gemäß Anweisung des Freizeitleiters zu entrichten. Der Teilnehmerbeitrag umfasst die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Sämtliche Zahlungen sind mit dem entsprechenden Verwendungshinweis auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu überweisen. Ohne vollständige Überweisung des Teilnehmerbeitrages besteht keine Teilnahmemöglichkeit. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist nur möglich, wenn die Reise infolge höherer Gewalt verschoben werden muss oder ausfällt.

Ausweispapiere
Jeder Teilnehmende ist für die notwendigen Ausweispapiere selbst verantwortlich. Werden Teilnehmende ohne gültige Papiere bei einer Kontrolle oder an einem Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen die anfallenden Kosten und die entstehenden Ausfallkosten zu Lasten des Teilnehmenden.

Selbstfahrer
Teilnehmende, die mit eigenem PKW anreisen oder von einem Erziehungsberechtigten zum Zielort gebracht werden, erhalten keine Rückerstattung der im Teilnehmerbeitrag einkalkulierten Fahrtkosten. Der Freizeitleiter ist in jedem Fall über die Eigenanreise zu informieren.

Haftung
Bei Verlusten, Beschädigungen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Dies gilt auch bei allen Transporten der jeweiligen Verkehrs- und Liftunternehmen und den eventuell daraus entstehenden Folgen. Für Diebstahl jeglicher Art kommt der Veranstalter nicht auf. Die Teilnahme an Kursen, Freizeiten und allen damit verbundenen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass weder der Organisator noch der Freizeitleiter, Skilehrer oder Betreuer eine Haftung übernehmen.
Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.

Programmänderungen
Programmänderungen in Bezug auf das Reiseziel, der Unterkunft und der Programmgestaltung, sowie das Absagen von Kursen oder sonstigen Veranstaltungen behält sich der Reiseveranstalter vor. Lediglich im Falle einer Absage der Reise wird der Teilnehmerbeitrag rückerstattet.

Jugendordnung
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigen erforderlich. Mit ihrer Unterschrift übertragen sie für die Dauer der Freizeit die Aufsichtspflicht und die Verantwortung der jeweiligen Leitung. Mit der Anmeldung eines Jugendlichen zu Kursen oder Freizeiten verpflichten sich die Jugendlichen in Übereinstimmung mit seinen Erziehungsberechtigten, den Weisungen der Freizeitleitung und den Betreuern Folge zu leisten, sowie die jeweilige Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen ist der jeweilige Leiter der Veranstaltung ermächtigt, den Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf dessen Kosten bzw. auf Kosten der Erziehungsberechtigen nach Hause zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages besteht in diesem Fall nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht berechtigt sich im Skigebiet ohne Aufsicht eines Übungsleiters zu bewegen.

Rauchverbot / Drogen
Bei den Busreisen des Veranstalters gilt ein absolutes Rauchverbot im Reisebus. Das Mitführen von Drogen aller Art, sowie von Aufputschmitteln ist auf den Reisen des Veranstalters strengstens untersagt.

Versicherungsschutz
Für die Teilnahme an den Freizeiten des Veranstalters ist zwingend eine private Haftpflichtversicherung erforderlich.

Sicherungsschein
Jedem Teilnehmenden an Reisen, Kursen und Freizeiten wird bei Reiseantritt der Sicherungsschein nach § 651 BGB übergeben.

Rücktritt
Ein Teilnehmender kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang des Schreibens beim Freizeitleiter.
Bei Rücktritt von der Reise entstehen gemäß der nachfolgenden Staffel folgende Ausfallkosten:

- bis 30 Tage vor Reiseantritt: Einbehaltung der Anzahlung
- bis 20 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
- bis 14 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
ab dem 6. Tag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist und aus diesem Grunde die wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird, so ist der Veranstalter berechtigt, die Reise abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmende unverzüglich zurückerstattet.

Kinder
Die Teilnahme an Skikursen von Kindern unter 5 Jahren ist nicht möglich. Ausnahmen von dieser Regelung sind vor der Reise mit dem Freizeitleiter zu besprechen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sämtliche Angaben in den Freizeitausschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

Stand: 19.07.2025