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Die Beitragssatzung des Ski-Club Hockenheim

Laut Beschluss der Generalversammlung vom 09.04.2005 gelten seit 01.01.2006 folgende jährliche Beitragssätze:

 

Ordentliches Mitglied € 30,-
Zweitmitglied € 20,-
Jugend-/Studentenmitglied € 20,-
Familienmitgliedschaft € 70,-
(zuzügl. € 5,00 Bearbeitungsgebühr bei Barzahlung/Rechnung)


Die Aufnahmegebühr beträgt einen Jahresbeitragssatz.

Dabei gelten folgende Festlegungen:

  1. Ordentliche Mitglieder sind alle Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, sofern nicht in Ausbildung.
  2. Zweitmitglieder sind Ehepartner bzw. Lebenspartner die mit einem ordentlichen Mitglied in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  3. Jugend-/ Studentenmitglieder sind Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr oder in Ausbildung. Ein Ausbildungsnachweis ist ab dem 18. Lebensjahr notwendig.
  4. Familienmitglieder sind Eheleute und alle Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Ab 18 Jahre wird bei den Kindern der volle Mitgliedsbeitrag fällig. Auch hier gilt natürlich die Ausbildungsklausel.

Die Beiträge werden im Januar eingezogen.

Werden verspätet die Ausbildungsnachweise eingereicht, wird der zu viel bezahlte Betrag gutgeschrieben.

Damit sich die Mitgliederstammdaten immer auf dem neuesten Stand befinden, bitten wir Änderungen von persönlichen Daten, wie Namen, Adressen, Telefon, Bankverbindungen etc. umgehend zu melden.